Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wer kann teilnehmen?

Die Angebote der VHS Lippe-West sind offen für alle, die sich weiterbilden möch­ten und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Angebote für Kinder und Jugendliche, die ausdrücklich eine Teilnahme unter 16 Jahren vorse­hen. 

Anmeldung – Warum?
Die Anmeldung ist für alle Veranstaltungen erfor­der­lich. Nur so lassen sich Kursausfälle oder Überbelegungen (Mindestbelegung in der Regel 10 Personen) rechtzeitig erkennen und vermeiden. 

Anmeldung – Wo und Wie?
Die Anmeldung kann durch schriftliche, telefonische oder elektronische Anmeldung mit Ab­bu­chungs­erlaubnis in allen Geschäftsstellen erfolgen. Bitte beachten: Auch mündliche, fernmündliche oder Anmeldungen per Folgeliste sind verbindlich!

Anmeldebestätigung
Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Sie erhalten nur dann Nachricht, wenn eine Änderung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw. nicht stattfinden kann. 

Gebühren
Seit dem 01.02.2014 ist die VHS Lippe-West verpflichtet, den Zahlungsverkehr SEPA-basiert ab­zu­wickeln. Seitdem benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. 
Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und frühestens fünf Tage vor Kursbeginn im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Gemäß Gebührenordnung der VHS Lippe-West wird bei gleich­zeiti­gem Nachweis bei der Anmeldung ei­ne Gebührenermäßigung von 25 % gewährt für Schüler/innen, Stu­den­ten­/Stu­den­tinnen, Auszubildende, Wehr- u. Ersatz­dienst­leistende und Empfän­­­ger/innen von Arbeitslosengeld. Ein ents­prech­ender Nach­weis ist in je­dem Fall vorzulegen. Bei Vorliegen sozialer Härten ist gegebe­nenfalls eine weitere Gebührenermäßigung möglich. 
Die Regelung zur Gebührenermäßigung gilt nicht für Studienfahrten und Veran­staltungen, bei denen ausdrücklich keine Ermäßigung möglich ist. Sie gilt ebenfalls nicht für vereinbarte Aufzahlun­gen in Kursen mit weniger als 10 Teilnehmer/innen.
Die ausführliche Gebührenordnung kann bei den Geschäftsstellen der VHS ­Lippe-West eingesehen werden.

Abmeldung / Gebührenerstattung
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn telefonisch oder schriftlich bei einer der VHS-Geschäftsstellen möglich. Spätere Abmeldungen oder Abmeldungen bei Kursleitern werden nicht anerkannt. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur vollen Zahlung des Entgeltes bestehen. 
Materialkosten werden immer zu 100% berechnet.
Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die Stor­no­bedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträgers. Der Rücktritt ist der VHS Lippe-West schriftlich mitzuteilen.
Kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin an einer nach dem Arbeitnehmer­weiter­bildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannten Veranstaltung nicht teilnehmen, weil er/sie von seinem/ihrem Arbeitgeber nicht freigestellt wird, wird der gezahlte Beitrag ohne Abzug erstattet, sofern die Ablehnung der Frei­stellung der VHS spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung nach­gewiesen wird.
Die VHS Lippe-West hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung oder un­vorhergesehenen Ereignissen die Veranstaltung abzusagen. Die bereits gezahlten Entgelte werden dann erstattet bzw. es erfolgt keine Abbuchung. Ein Wechsel von Dozenten/innen berechtigt nicht  zum Rücktritt.

Studienfahrten
Die Volkshochschule tritt bei Studienfahrten lediglich als Vermittler auf. Die Leis­tungen der Volkshochschule sind bezogen auf die inhaltliche Vorbereitung und die organisatorische Betreuung. Für die Richtigkeit der Angaben im Bereich der ver­mittelten Fremdleistungen haftet die Volkshochschule nicht. 
Bei mehrtägigen Studienfahrten ist die Anzahlung bei der Anmeldung zu leisten. Mit der Anzahlung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Reise­be­dingun­gen an. 
Bei Tagesfahrten ist die volle Gebühr bei Anmeldung zu entrichten. 
Bei Rücktritt sind gemäß den üblichen Reiserücktrittsbedingungen bereits ent­stan­­dene Kosten inkl. Verwaltungskostenanteil zu zahlen.

Haftung
Die VHS Lippe-West übernimmt keine Haftung bei Schäden jeglicher Art und Dieb­stählen sowie für verlorene Gegenstände. Unfälle sind der VHS Lippe-West in der Hauptgeschäftstelle in Lage sofort schriftlich zu melden, damit geprüft wird, ob im Rahmen der bestehenden Versicherungen Schutz gewährt werden kann. 

Ferien
Während der allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden, so­fern nicht ausdrücklich vereinbart, keine Veranstaltungen statt.
Während der Schulferien sind die VHS-Nebengeschäftstellen geschlossen. Die Hauptgeschäftstelle in Lage ist montags bis freitags jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet (Ausnahme: Weihnachtsferien).

Datenspeicherung
Die Datenspeicherung ist in der Datenschutzerklärung erläutert.

Hausordnung
Sie ist in den Unterrichtsstätten für alle Teilnehmer/innen verbindlich. ­­­
Be­den­ken Sie bitte, dass Sie in allen Unterrichtsräumen zu Gast sind. 

Das Rauchen in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet.