Einen Antrag auf Fördergelder können Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW stellen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommens 50.000 Euro nicht übersteigt, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 100.000 Euro.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Bildungsscheck 2.0 und zur konkreten Antragstellung für Ihre berufliche Weiterbildung.
Fragen zum Thema "Bildungsscheck 2.0" oder zur Antragsstellung beantwortet auch die G.I.B telefonisch unter 02041 767555 oder per E-Mail unter bildungsscheck@gib.nrw.de.
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Bildungsscheck 2.0 | Weiterbildung wird wieder gefördert
Mit dem "Bildungsscheck 2.0" werden pro Jahr 50 % der Ausgaben für berufliche Weiterbildung gefördert, max. mit 500,- €.
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